In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der EuGH mit der Frage der Insolvenz eines von zwei Unternehmen einer Bietergemeinschaft (BIEGE) und der weiteren Teilnahme des verbleibenden BIEGE-Partners am Vergabeverfahren auseinandergesetzt. Das Erkenntnis erging im Sektorenbereich.

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